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Rechner für gerechte Aufteilung der Haushaltskosten: 64/36

Gerechte Aufteilung der Haushaltskosten per Rechner: Formel, Mustertabelle mit 3.200 € und 1.800 € netto, Sonderfall Minijob. Jetzt nachrechnen.

Split The Bill10 Min. Lesezeit
Rechner für gerechte Aufteilung der Haushaltskosten: 64/36

Ein Rechner für die gerechte Aufteilung der Haushaltskosten folgt einer einzigen Regel: Jede Person zahlt den Anteil an den Kosten, der ihrem Anteil am gemeinsamen Nettoeinkommen entspricht. Bei 3.200 € und 1.800 € netto sind das 64 % und 36 %, also 1.280 € und 720 € von 2.000 € Monatskosten.

Proportionale Kostenaufteilung ist ein Verteilmodell, bei dem beide Partner denselben Prozentsatz ihres eigenen Einkommens in den Haushalt geben, statt denselben Eurobetrag. Bei 50/50 zahlt die Person mit 1.800 € netto 1.000 €, also 55,6 % ihres Gehalts.

Das merkt man nicht am Monatsersten. Man merkt es am Zwanzigsten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Formel: Eigener Beitrag = gemeinsame Haushaltskosten × eigenes Netto ÷ gemeinsames Netto. In Excel: =B2/(B2+C2)*D2.
  • Bei proportionaler Aufteilung zahlen beide Partner exakt denselben Prozentsatz ihres Einkommens, im Beispiel 40 % (2.000 € Kosten ÷ 5.000 € Gesamtnetto).
  • Bei 50/50 bleiben der besser verdienenden Person 2.200 € übrig, der anderen nur 800 €. Proportional sind es 1.920 € und 1.080 €.
  • Bei schwankendem Einkommen rechnet ihr mit dem Durchschnitt der letzten drei Monate; bei einem Minijob (Verdienstgrenze 2026: 603 € im Monat) stößt die reine Prozentformel an ihre Grenze.
  • Die Kontrolle dauert zehn Sekunden: Beitrag ÷ Netto muss bei beiden Personen dasselbe Ergebnis liefern.

Warum ist 50/50 bei ungleichem Einkommen selten gerecht?

Bei 50/50 zahlen beide denselben Betrag, tragen aber nicht dieselbe Last: Mit 3.200 € netto kosten 1.000 € Haushaltsanteil 31,25 % des Einkommens, mit 1.800 € netto sind es 55,6 %. Gleich ist nur die Zahl auf der Überweisung. Der finanzielle Spielraum danach unterscheidet sich fast um den Faktor drei.

Die Folgen sind leise. Niemand streitet über die Miete. Gestritten wird über das Wochenende in Hamburg, das sich eine Person problemlos leisten kann und die andere nicht. Über das Restaurant, das „doch nicht so teuer“ ist. Über den Partner, der „nie Geld hat“.

Das ist keine Charakterfrage. Das ist Mathematik. Wer 55,6 % seines Nettos in den gemeinsamen Haushalt steckt, hat für Kleidung, Handy, Altersvorsorge und Freizeit noch 800 €. Wer 31,25 % zahlt, hat 2.200 €.

Für Paare mit spürbarem Einkommensunterschied gibt es drei gängige Modelle:

  1. 50/50: gleicher Eurobetrag. Einfach, aber nur fair bei ähnlichem Einkommen.
  2. Proportional nach Netto: gleicher Prozentsatz vom Einkommen. Der Standard, den auch Finanztip bei ungleichen Gehältern als Alternative zu 50/50 bespricht.
  3. Gleiches Spielgeld: Beide Einkommen landen in einem Topf, alle Kosten werden daraus bezahlt, der Rest wird gleich verteilt. Maximal solidarisch, aber mit Stolperfallen (dazu unten mehr).

Keins davon ist objektiv richtig. Aber nur eins lässt sich in einem Satz begründen: Wir geben beide denselben Anteil von dem, was wir haben.

Wie lautet die Formel für die gerechte Aufteilung der Haushaltskosten?

Die Formel hat drei Zutaten: das Nettoeinkommen von Person A, das Nettoeinkommen von Person B und die Summe der gemeinsamen Monatskosten. Beitrag A = Kosten × Netto A ÷ (Netto A + Netto B). Person B zahlt den Rest. Mehr braucht kein Rechner, egal ob Tabellenkalkulation, Notizzettel oder App.

Schritt für Schritt:

  1. Nettoeinkommen addieren. 3.200 € + 1.800 € = 5.000 €.
  2. Einkommensanteil berechnen. A: 3.200 ÷ 5.000 = 0,64. B: 1.800 ÷ 5.000 = 0,36.
  3. Gemeinsame Kosten summieren. Nur das, was ihr wirklich gemeinsam nutzt. Im Beispiel 2.000 €.
  4. Kosten mit dem Anteil multiplizieren. A: 2.000 × 0,64 = 1.280 €. B: 2.000 × 0,36 = 720 €.
  5. Runden und gegenprüfen. 1.280 + 720 = 2.000. Passt.

In einer Tabelle steht in B2 das Netto von A, in C2 das Netto von B, in D2 die Kosten. Dann rechnet =B2/(B2+C2)*D2 den Beitrag von A und =D2-E2 den von B (wenn E2 das erste Ergebnis enthält). Keine Schätzung, kein Bauchgefühl. Deterministische Mathematik: Bei denselben Zahlen kommt immer dasselbe heraus.

Ein zweites Rechenbeispiel zur Kontrolle liefert der Familienservice mit 3.000 € und 2.000 € netto: Verhältnis 60/40, bei 1.500 € Haushaltskosten zahlt A 900 € und B 600 €. Setzt ihr diese Zahlen in die Formel ein und kommt auf dasselbe Ergebnis, funktioniert euer Rechner. Wer statt einer eigenen Tabelle lieber ein fertiges Werkzeug nutzt, findet Kriterien in unserem Überblick zu Online-Rechnern zum Rechnungsteilen.

Wie sieht die Rechnung bei 2.000 € Kosten und 3.200 € zu 1.800 € netto aus?

Bei 3.200 € und 1.800 € netto sowie 2.000 € gemeinsamen Kosten zahlt Person A proportional 1.280 € und Person B 720 €; beide geben damit 40 % ihres Einkommens ab. Bei 50/50 wären es je 1.000 €. Die Summe, die euch beiden nach dem Haushalt bleibt, ist in jedem Modell gleich: 3.000 €. Es geht nur um die Verteilung.

Person APerson BSumme
Nettoeinkommen3.200 €1.800 €5.000 €
Anteil am Gesamtnetto64 %36 %100 %
Beitrag proportional1.280 €720 €2.000 €
Belastung in % des eigenen Nettos40 %40 %–
Rest nach Haushalt (proportional)1.920 €1.080 €3.000 €
Beitrag 50/501.000 €1.000 €2.000 €
Belastung in % des eigenen Nettos31,25 %55,6 %–
Rest nach Haushalt (50/50)2.200 €800 €3.000 €
Beitrag „gleiches Spielgeld“1.700 €300 €2.000 €
Rest nach Haushalt (Spielgeld)1.500 €1.500 €3.000 €

Drei Dinge fallen auf.

Erstens: Der Wechsel von 50/50 auf proportional kostet Person A 280 € im Monat. Person B hat 280 € mehr. Das ist der ganze Unterschied. Kein Drama, aber über ein Jahr 3.360 €.

Zweitens: Proportional liegt zwischen den Extremen. Person A behält weiterhin deutlich mehr (1.920 € gegenüber 1.080 €). Wer mehr verdient, hat auch mehr übrig. Das empfinden die meisten Besserverdienenden als fair.

Drittens: Beim gleichen Spielgeld trägt A 85 % der Haushaltskosten. Das funktioniert in Ehen mit gemeinsamer Lebensplanung oft gut. Bei unverheirateten Paaren mit gemeinsamem Konto kann es steuerlich heikel werden (siehe FAQ).

Welche Ausgaben gehören in den Haushaltskosten-Rechner?

In den Rechner gehören nur Kosten, die beide gleichermaßen nutzen: Warmmiete, Strom, Internet, Lebensmittel, Drogerie und gemeinsame Versicherungen wie Haftpflicht oder Hausrat. Handyvertrag, Kleidung, Hobbys, ein Auto, das nur eine Person fährt, und alte Schulden bleiben draußen. Wer persönliche Posten mischt, verfälscht den Prozentsatz.

So könnten die 2.000 € aus dem Beispiel zusammengesetzt sein (Beispielwerte, keine Durchschnittszahlen):

PostenMonatlich
Warmmiete1.300 €
Strom90 €
Internet40 €
Lebensmittel450 €
Drogerie, Putzmittel50 €
Haftpflicht und Hausrat30 €
Reserve für Reparaturen, Kleinkram40 €
Summe2.000 €

Die Warmmiete liegt hier bei 26 % des gemeinsamen Nettos. Finanztip nennt als Orientierung, dass die warmen Wohnkosten 30 bis 35 % des Haushaltsnettos nicht übersteigen sollten. Liegt ihr deutlich darüber, hilft auch die gerechteste Formel nur begrenzt: Dann ist das Budget zu eng, nicht die Aufteilung falsch.

Grauzonen, die ihr einmal klären solltet:

  • Streamingdienste: gemeinsam, wenn beide schauen. Sonst persönlich.
  • Haustier: gemeinsam, wenn es ein gemeinsames Tier ist.
  • Arbeitszimmer: Braucht eine Person ein eigenes Zimmer fürs Homeoffice, kann sie diesen Mietanteil vorab allein tragen. Der Rest wird proportional geteilt.

Was tun bei schwankendem Gehalt oder Minijob?

Bei schwankendem Einkommen nehmt ihr den Durchschnitt der letzten drei Monate statt eines einzelnen Monats. Verdient Person B 1.200 €, 2.400 € und 1.800 €, rechnet ihr mit 1.800 € und landet wieder bei 720 €. Monatlich neu zu rechnen ist genauer, erzeugt aber jeden Monat eine neue Überweisungssumme und neue Diskussionen.

Schwankendes Gehalt: Durchschnitt oder Monatsabrechnung?

Der Drei-Monats-Durchschnitt hat einen klaren Vorteil: Der Dauerauftrag bleibt gleich. Ihr passt ihn einmal pro Quartal an. Bei Selbstständigen mit sehr unregelmäßigen Einnahmen kann ein längerer Zeitraum (sechs Monate) sinnvoller sein. Monatliches Nachrechnen lohnt sich nur, wenn die Schwankungen groß und unvorhersehbar sind, etwa bei Provisionen.

Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld zählen dabei als Netto. Sie sind das, was tatsächlich auf dem Konto landet.

Minijob: Wo die Formel kippt

Angenommen, Person B arbeitet während des Studiums oder einer Weiterbildung im Minijob und verdient 600 € netto. Person A verdient weiter 3.200 €.

Person APerson BSumme
Nettoeinkommen3.200 €600 €3.800 €
Anteil84,21 %15,79 %100 %
Beitrag proportional1.684,21 €315,79 €2.000 €
Belastung in % des Nettos52,6 %52,6 %–
Rest nach Haushalt1.515,79 €284,21 €1.800 €

Mathematisch korrekt. Praktisch bleiben Person B 284 € für alles Persönliche. Das ist kaum lebbar.

Zwei saubere Auswege:

  1. Mindest-Spielgeld vereinbaren. Ihr legt fest, dass jede Person mindestens einen bestimmten Betrag behält, etwa 500 €. B zahlt dann höchstens 100 €, A übernimmt 1.900 €. Die Grenze legt ihr gemeinsam fest, kein Rechner kann das für euch.
  2. Auf gleiches Spielgeld wechseln. Rest gesamt 1.800 €, je 900 €. A trägt die 2.000 € Haushaltskosten komplett und überweist B zusätzlich 300 €. Das ist großzügig und für eine Übergangsphase oft die ehrlichste Lösung.

Wichtig ist, die Phase zu befristen und das Datum festzuhalten, an dem ihr wieder auf die Prozentformel zurückgeht.

Wie prüft ihr das Ergebnis jeden Monat?

Die schnellste Prüfung ist der Quotiententest: Beitrag ÷ Nettoeinkommen muss bei beiden Personen identisch sein und dem Wert Gesamtkosten ÷ Gesamtnetto entsprechen. Im Beispiel: 1.280 ÷ 3.200 = 0,40 und 720 ÷ 1.800 = 0,40, und 2.000 ÷ 5.000 = 0,40. Weicht ein Wert ab, steckt ein Tippfehler in der Tabelle.

Danach drei weitere Kontrollen:

  • Summentest: Beide Beiträge zusammen ergeben exakt die Haushaltskosten. Rundungscent gehen an die Person mit dem höheren Anteil oder in die Reserve.
  • Ist-gegen-Plan: Am Monatsende vergleicht ihr, was wirklich ausgegeben wurde. Lebensmittel schwanken, Nachzahlungen kommen. Die Differenz teilt ihr im selben Verhältnis.
  • Auslagen-Abgleich: Wer im Supermarkt mit der eigenen Karte zahlt, erzeugt einen offenen Betrag. Der muss im Saldo landen, sonst verschiebt sich die Aufteilung still.

Der Familienservice empfiehlt, die gemeinsamen Kosten zunächst drei Monate lang zu erfassen, dann ein Modell zu wählen und den Dauerauftrag ein bis zwei Tage nach dem Gehaltseingang zu legen, mit rund 10 % Puffer. Bei 2.000 € Kosten sind das 200 € Puffer, aufgeteilt 128 € zu 72 €. Wie ihr Restbeträge und Auslagen am Monatsende sauber verrechnet, zeigen wir in unserem Text zur perfekten Abrechnung mit Restbeträgen.

Kein Tabellenchaos heißt: eine Zahl für den Dauerauftrag, eine Liste für die Auslagen, ein Saldo. Mehr nicht.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Aufteilung nach Einkommen unfair gegenüber dem Besserverdiener?

Nein, denn beide geben denselben Prozentsatz ihres Einkommens ab, im Beispiel 40 %. Die besser verdienende Person behält absolut weiterhin mehr übrig: 1.920 € statt 1.080 €. Wer mehr verdient, profitiert also weiter von seinem Gehalt, nur eben nicht auf Kosten der gemeinsamen Wohnung.

Rechnet man mit Brutto- oder Nettoeinkommen?

Mit dem Netto, also dem Betrag, der tatsächlich aufs Konto kommt. Brutto verzerrt das Verhältnis, weil Steuerklassen und Abzüge unterschiedlich sind. Bei Ehepaaren mit der Kombination III/V empfiehlt es sich, die Nettobeträge vorher fair auszugleichen oder beide auf IV/IV zu rechnen, sonst zahlt die Person in Klasse V rechnerisch zu wenig ein.

Funktioniert die Einkommensformel auch in einer WG?

In WGs wird selten nach Einkommen geteilt, sondern nach Zimmergröße und Nutzung, weil Mitbewohner keine gemeinsame Lebensplanung haben. Die Prozentformel lässt sich trotzdem übertragen, wenn ihr statt Einkommen Quadratmeter einsetzt. Wie das bei Miete und Nebenkosten aussieht, zeigt unser Beitrag zum Ausgaben teilen mit Mitbewohnern.

Ist ein gemeinsames Konto für unverheiratete Paare steuerlich riskant?

Es kann riskant werden. Zahlt eine Person deutlich mehr auf ein Gemeinschaftskonto ein und gehört das Guthaben beiden je zur Hälfte, kann das Finanzamt den Überschuss als Schenkung werten. Unverheiratete Partner haben laut § 16 Erbschaftsteuergesetz einen Freibetrag von 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, Ehepartner 500.000 €.

Was ist das Drei-Konten-Modell?

Jede Person behält ein eigenes Girokonto, dazu kommt ein Gemeinschaftskonto nur für Haushaltskosten. Auf dieses Konto überweist jeder seinen proportionalen Beitrag per Dauerauftrag. Der Vorteil: Persönliche Ausgaben bleiben privat, und gemeinsames Geld ist klar abgegrenzt.

Heute einmal rechnen, danach per Dauerauftrag laufen lassen

Nehmt euch heute Abend zehn Minuten. Zwei Nettogehälter, eine Liste der gemeinsamen Kosten, die Formel. Am Ende stehen zwei Zahlen, im Beispiel 1.280 € und 720 €. Die kommen in den Dauerauftrag. Fertig.

Was danach übrig bleibt, sind die kleinen Dinge: der Wocheneinkauf mit der eigenen Karte, die Stromnachzahlung, der Baumarkt am Samstag. Genau dafür ist Split The Bill gebaut. Beleg abfotografieren, Ausgabe eintragen, der Saldo zeigt jederzeit, wer wem wie viel schuldet. Wiederkehrende Fixkosten wie die Miete legt ihr einmal an, Monatsbudgets mit E-Mail-Zusammenfassung zeigen, ob der Puffer reicht. Alles im Browser, ohne App-Download. Und die Mathematik ist deterministisch, keine KI-Schätzung.

Worauf ihr bei der Werkzeugwahl als Paar achten solltet, haben wir in sechs Prüfpunkten für Paar-Ausgaben zusammengefasst. Erst rechnen, dann entscheiden. Keine Fallen.

Schnelle FAQ

  • Ist die Aufteilung nach Einkommen unfair gegenüber dem Besserverdiener?

    Nein, denn beide geben denselben Prozentsatz ihres Einkommens ab, im Beispiel 40 %. Die besser verdienende Person behält absolut weiterhin mehr übrig: 1.920 € statt 1.080 €. Wer mehr verdient, profitiert also weiter von seinem Gehalt, nur eben nicht auf Kosten der gemeinsamen Wohnung.

  • Rechnet man mit Brutto- oder Nettoeinkommen?

    Mit dem Netto, also dem Betrag, der tatsächlich aufs Konto kommt. Brutto verzerrt das Verhältnis, weil Steuerklassen und Abzüge unterschiedlich sind. Bei Ehepaaren mit der Kombination III/V empfiehlt es sich, die Nettobeträge vorher fair auszugleichen oder beide auf IV/IV zu rechnen, sonst zahlt die Person in Klasse V rechnerisch zu wenig ein.

  • Funktioniert die Einkommensformel auch in einer WG?

    In WGs wird selten nach Einkommen geteilt, sondern nach Zimmergröße und Nutzung, weil Mitbewohner keine gemeinsame Lebensplanung haben. Die Prozentformel lässt sich trotzdem übertragen, wenn ihr statt Einkommen Quadratmeter einsetzt. Wie das bei Miete und Nebenkosten aussieht, zeigt unser Beitrag zum [Ausgaben teilen mit Mitbewohnern](https://split-the-bill.app/de/blog/ausgaben-mit-mitbewohnern-teilen-leitfaden-fur-2026).

  • Ist ein gemeinsames Konto für unverheiratete Paare steuerlich riskant?

    Es kann riskant werden. Zahlt eine Person deutlich mehr auf ein Gemeinschaftskonto ein und gehört das Guthaben beiden je zur Hälfte, kann das Finanzamt den Überschuss als Schenkung werten. Unverheiratete Partner haben laut [§ 16 Erbschaftsteuergesetz einen Freibetrag von 20.000 €](https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html) innerhalb von zehn Jahren, Ehepartner 500.000 €.

  • Was ist das Drei-Konten-Modell?

    Jede Person behält ein eigenes Girokonto, dazu kommt ein Gemeinschaftskonto nur für Haushaltskosten. Auf dieses Konto überweist jeder seinen proportionalen Beitrag per Dauerauftrag. Der Vorteil: Persönliche Ausgaben bleiben privat, und gemeinsames Geld ist klar abgegrenzt.

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