Rezept
Ein Teamessen aufteilen und vollständig absetzen
Wer ausschließlich die eigenen Mitarbeiter bewirtet — kein externer Gast am Tisch — kann die Kosten zu 100 % statt nur zu 70 % absetzen. Der Bewirtungsbeleg dokumentiert genau das, direkt aus der Aufteilung der Rechnung.
Zuletzt überprüft: September 2026

Ein Geschäftsführer, der sein Team nach einem Projektabschluss zum Essen einlädt, bewirtet ausschließlich eigene Mitarbeiter — keine Kunden, keine externen Geschäftspartner. Das ist steuerlich ein wichtiger Unterschied: Während die Bewirtung externer Personen nur zu 70 % abzugsfähig ist, sind die Kosten für ein reines Mitarbeiteressen zu 100 % Betriebsausgabe. Der Bewirtungsbeleg muss diese Unterscheidung dokumentieren, nicht nur die Namen der Teilnehmer.
Schritt für Schritt
- 1
Teamessen wie gewohnt aufteilen
Rechnung erfassen und alle Kolleginnen und Kollegen als Teilnehmer der Aufteilung hinzufügen, genau wie bei jedem anderen gemeinsamen Essen in der Gruppe.
- 2
"Intern" als Bewirtungsart wählen
Da ausschließlich eigene Mitarbeiter bewirtet wurden, wird die Bewirtung als "intern" markiert. Das setzt den Satz auf 100 % statt der 70 %, die bei mindestens einer externen Person gelten würden.
- 3
Anlass konkret benennen
Auch bei interner Bewirtung braucht es einen konkreten Anlass — z. B. "Teamessen nach Abschluss Projekt X" statt einer allgemeinen Angabe wie "Mitarbeiteressen".
- 4
Beleg unterschreiben
Der unterschriebene Beleg zeigt den vollen Betrag als abzugsfähig, ohne einen nicht abzugsfähigen Anteil — anders als bei der 70/30-Aufteilung für externe Bewirtung.
Warum 100 % statt 70 %
Die 70/30-Regel aus § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG gilt für die Bewirtung von Personen außerhalb des eigenen Unternehmens. Sind ausschließlich eigene Mitarbeiter am Tisch, greift diese Beschränkung nicht — die Kosten sind in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sobald auch nur eine externe Person dabei ist, gilt für die gesamte Bewirtung wieder die 70-Prozent-Grenze.
Die Bewirteten sind schon aus der Aufteilung bekannt
Für ein Teamessen sind die Namen der Kolleginnen und Kollegen ohnehin schon Teil der Rechnungsaufteilung — die eine Pflichtangabe, die eine Restaurantrechnung nie enthält, muss deshalb nicht zusätzlich erfasst werden.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Teamessen mit den eigenen Mitarbeitern zu 100 % absetzbar?▾
Ja, sofern ausschließlich eigene Mitarbeiter bewirtet werden und keine externen Personen dabei sind. Sobald auch nur ein externer Gast teilnimmt, gilt für die gesamte Bewirtung die 70-Prozent-Grenze aus § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG.
Muss ich bei einem reinen Mitarbeiteressen trotzdem einen Anlass angeben?▾
Ja. Auch bei interner Bewirtung verlangt das Finanzamt einen konkreten Anlass, keine allgemeine Angabe wie "Mitarbeiteressen" ohne weiteren Kontext.
Was passiert, wenn spontan doch ein externer Gast dazukommt?▾
Dann handelt es sich nicht mehr um eine rein interne Bewirtung, und der 70-Prozent-Satz gilt für die gesamte Rechnung — die Bewirtungsart sollte entsprechend als "extern" erfasst werden.
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