Rezept

Ein Teamessen aufteilen und vollständig absetzen

Wer ausschließlich die eigenen Mitarbeiter bewirtet — kein externer Gast am Tisch — kann die Kosten zu 100 % statt nur zu 70 % absetzen. Der Bewirtungsbeleg dokumentiert genau das, direkt aus der Aufteilung der Rechnung.

Zuletzt überprüft: September 2026

Teamessen aufteilen und zu 100 % absetzen — Split The Bill

Ein Geschäftsführer, der sein Team nach einem Projektabschluss zum Essen einlädt, bewirtet ausschließlich eigene Mitarbeiter — keine Kunden, keine externen Geschäftspartner. Das ist steuerlich ein wichtiger Unterschied: Während die Bewirtung externer Personen nur zu 70 % abzugsfähig ist, sind die Kosten für ein reines Mitarbeiteressen zu 100 % Betriebsausgabe. Der Bewirtungsbeleg muss diese Unterscheidung dokumentieren, nicht nur die Namen der Teilnehmer.

Schritt für Schritt

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    Teamessen wie gewohnt aufteilen

    Rechnung erfassen und alle Kolleginnen und Kollegen als Teilnehmer der Aufteilung hinzufügen, genau wie bei jedem anderen gemeinsamen Essen in der Gruppe.

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    "Intern" als Bewirtungsart wählen

    Da ausschließlich eigene Mitarbeiter bewirtet wurden, wird die Bewirtung als "intern" markiert. Das setzt den Satz auf 100 % statt der 70 %, die bei mindestens einer externen Person gelten würden.

  3. 3

    Anlass konkret benennen

    Auch bei interner Bewirtung braucht es einen konkreten Anlass — z. B. "Teamessen nach Abschluss Projekt X" statt einer allgemeinen Angabe wie "Mitarbeiteressen".

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    Beleg unterschreiben

    Der unterschriebene Beleg zeigt den vollen Betrag als abzugsfähig, ohne einen nicht abzugsfähigen Anteil — anders als bei der 70/30-Aufteilung für externe Bewirtung.

Warum 100 % statt 70 %

Die 70/30-Regel aus § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG gilt für die Bewirtung von Personen außerhalb des eigenen Unternehmens. Sind ausschließlich eigene Mitarbeiter am Tisch, greift diese Beschränkung nicht — die Kosten sind in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sobald auch nur eine externe Person dabei ist, gilt für die gesamte Bewirtung wieder die 70-Prozent-Grenze.

Die Bewirteten sind schon aus der Aufteilung bekannt

Für ein Teamessen sind die Namen der Kolleginnen und Kollegen ohnehin schon Teil der Rechnungsaufteilung — die eine Pflichtangabe, die eine Restaurantrechnung nie enthält, muss deshalb nicht zusätzlich erfasst werden.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Teamessen mit den eigenen Mitarbeitern zu 100 % absetzbar?

Ja, sofern ausschließlich eigene Mitarbeiter bewirtet werden und keine externen Personen dabei sind. Sobald auch nur ein externer Gast teilnimmt, gilt für die gesamte Bewirtung die 70-Prozent-Grenze aus § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG.

Muss ich bei einem reinen Mitarbeiteressen trotzdem einen Anlass angeben?

Ja. Auch bei interner Bewirtung verlangt das Finanzamt einen konkreten Anlass, keine allgemeine Angabe wie "Mitarbeiteressen" ohne weiteren Kontext.

Was passiert, wenn spontan doch ein externer Gast dazukommt?

Dann handelt es sich nicht mehr um eine rein interne Bewirtung, und der 70-Prozent-Satz gilt für die gesamte Rechnung — die Bewirtungsart sollte entsprechend als "extern" erfasst werden.

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